Der Jude Robert Höschele (54) stammt aus Usbekistan (ehemalige Sowjetunion), ist “Krim-Karait” und lebte bis 1981 in Litauen. In Deutschland wagte er, den Maßnahmenwahn der Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise zu hinterfragen – und zu vergleichen. Dies brachte ihm eine Anzeige wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung ein, den er freilich nie geleugnet hatte. Bei ihm ist der größtmögliche Schaden eingetreten: Im “stillen Kämmerchen” wurde er alleine abgeurteilt – nun geht der Fall in die Berufung.
Ein Kommentar von Willi Huber
Im Zuge der Gerichtsverhandlung gegen Report24-Herausgeber Florian Machl machten wir mehrfach klar, dass die größte Gefahr ist, wenn Menschen aus der Widerstandsbewegung in kleinen Hinterzimmern, abseits der Öffentlichkeit, abgeurteilt werden. Da hat es das System leicht, seine hässliche Fratze zu zeigen, die an die dunkelsten Zeiten der Geschichte erinnert. Das Wichtigste ist der Zusammenhalt! Niemand, der sich mutig dem Corona-Regime entgegengestellt hat, darf alleinegelassen werden.
Im Fall von Robert Höschele ist dies geschehen. Dies mag auch daran liegen, dass der Herr, der unserer Redaktion nicht persönlich bekannt ist, vielleicht zu den introvertierten Zeitgenossen zählt. Wir hörten von seiner Geschichte erstmals am 28. Mai 2023, doch sie zieht sich schon über Jahre hinweg. Am 14. Februar 2021 hielt er eine Rede in München, bei der er Vergleiche zog, die ihm als Jude sicherlich zustehen – und dennoch eine Anzeige einbrachten. Im November 2022 veröffentlichte Alschners Klartext einen ausführlichen Text über den Sachverhalt.
Es geht um den § 130 des deutschen Strafgesetzbuches, der es unter Strafe stellt, “den öffentlichen Frieden zu stören”, indem man die vom Nazi-Regime begangenen Verbrechen leugnet oder verharmlost, so in diesem Artikel. Wo weiter erklärt wird: Es ist also in Deutschland illegal, aktuelle Ereignisse mit den Geschehnissen der 1930er und 1940er Jahre zu vergleichen – so naheliegend der Vergleich auch sein mag. Dies ist übrigens auch in Österreich verboten und kann zu massiven Strafen bei einer Strafandrohung von bis zu 10 Jahren Haft führen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
§ 130 StGB, Deutschland
Höscheles Rede im Wortlaut verfügbar
Wer wissen will, was Höschele tatsächlich bei dieser Rede gesagt hat – und ob dies objektiv betrachtet die vorgeworfenen Tatbestände erfüllt, sei auf diese Niederschrift verwiesen. Zu keinem Zeitpunkt hat der jüdische Mitbürger den Holocaust geleugnet. Weder der Begriff “Holocaust” noch der Begriff “Shoah” kommen in diesem Text vor.
Sein “Verbrechen” ist offenkundig, als Jude Vergleiche zu einer Zeit gezogen zu haben, als Millionen seiner Vorfahren zunächst ausgegrenzt und diskriminiert und in Folge ermordet wurden. Man muss diese Vergleiche nicht geschmackvoll finden – aber die Frage muss erlaubt sein: Wie will man ein “niemals wieder!” erreichen können, wenn man über die ersten Anzeichen, welche in eine abscheuliche Richtung tendieren, nicht ansprechen darf? Und die ersten Anzeichen sind stets, wenn sich eine Bevölkerungsgruppe über eine andere stellt, diese entmenschlicht, ihr Rechte entzieht und teilweise sogar offen zu Gewalt gegen sie aufruft. “Niemals wieder!” bedeutet, dies nicht zuzulassen.
Das Unrechtsregime Deutschland bedachte Höschele zunächst – wir kennen die Vorgangsweise bereits vom Kult-Blogger Tim Kellner – mit einem Strafbescheid ohne ordentliche Gerichtsverandlung und ohne ihn anzuhören. Per Brief wurde ihm die Wahl zwischen Haft und Geldbuße übermittelt. Er berief gegen den Bescheid und bestand auf einem ordentlichen Prozess mit der Möglichkeit, persönlich auszusagen.
Im November 2022 stand Höschele dann ganz alleine im stillen Kämmerchen vor dem Richter und dem Staatsanwalt. Denn er hatte auf die Begleitung durch einen eigenen Anwalt verzichtet. Der Grund dafür ist nicht bekannt, vielleicht dachte er, der lächerliche, substanzlose Vorwurf gegen einen Juden wäre schnell zu klären. Doch so kam es nicht – er wurde an diesem Termin verurteilt.
Nun geht er gegen diese Entscheidung in die Berufung – verteidigt vom bekannten deutschen Widerstands-Anwalt Dirk Sattelmaier. Zu seinen Erfahrungen hat Andrea Drescher für TKP.at ein aufschlussreiches wie spannendes Interview geführt, das hier nachzulesen ist.
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Interview mit Höschele auf tkp.at
Niemanden alleine lassen, niemanden zurücklassen!
Fazit: Es ist völlig inakzeptabel, dass wir einen der unseren alleine lassen. Und es ist der größte Horror für Menschen, die es in der Corona-Zeit auf sich genommen haben, aus der Deckung zu gehen und Gesicht gegen das Unrecht zu zeigen, dann ganz alleine vor dem Richter stehen zu müssen. Jeder, der an einer Kundgebung des Herrn Höschele teilgenommen hat, ist unserer Ansicht nach moralisch verpflichtet dazu, ihm jetzt den Rücken zu stärken.
Auf der anderen Seite muss auch der Kommunikationsfluss passen. Was viele Menschen nicht wissen – alle alternativen Medien haben massive Probleme, auch nur ihr Mailaufkommen zu bewältigen. Das Tagesgeschäft macht es unmöglich, von allen Themen Kenntnis zu haben. Wenn etwas wirklich wichtig ist, reicht es nicht, einmal ein Mail zu schicken, man muss sich wirklich darum bemühen, dass die Redaktionen von Ereignissen Kenntnis erhalten, die Tragweite erkennen und handeln können.
Wie beim Verfahren gegen Florian Machl und andere versucht das Regime hier einen Menschen finanziell zu brechen. Denn selbst wenn der Prozess mit einem Freispruch endet, bleiben hohe Kosten übrig, für welche die jeweiligen Staaten keine Kompensation zahlen. Höschele erklärt, dass ein anderes Verfahren, das er wegen Masken- und Testverweigerung seines Sohnes in der Schule führen musste, bereits 10.000 Euro gekostet hat.
Persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung!
Report24 ruft speziell die Leser in Bayern dazu auf, Herrn Höschele bei seiner Berufungsverhandlung zu unterstützen. Diese findet am Dienstag, 6.6.2023 um 9 Uhr im Landesgericht München 1 (Sitzungssaal A229, 2. Stock, Nymphenburger Straße 16) statt.